Allgemeine Geschäftsbedingungen
( A G B ) Buresch Kommunikation
§ 1 Allgemeines
Für Verträge der Buresch Kommunikation, insbesondere bei Reparatur und Wartung von Geräten, gelten ausschließlich diese AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Buresch Kommunikation ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Dies gilt auch für alle künftigen Geschäftsabschlüsse.
§ 2 Auftragserteilung und Leistungsumfang
(1) Mit Auslösung eines Auftrages (auch Abholservice und Versand) wird Buresch Kommunikation mit der Erstellung eines Kostenvoranschlags für die Beseitigung des in der Serviceanzeige bezeichneten Fehlers beauftragt. Der Kostenvoranschlag wird dem Kunden übersandt und von diesem bestätigt, sofern dieser eine Weiterführung des Auftrags und somit eine Reparatur des Gerätes wünscht. Sollte Buresch Kommunikation den Auftrag zur Erstellung eines Kostenvoranschlags nicht annehmen, so wird der Kunde darüber umgehend informiert.
(2) Aufgrund der Qualitätsrichtlinien der Hersteller ist Buresch Kommunikation zur vollständigen Instandsetzung des zur Reparatur eingehenden Gerätes im Sinne der technischen Beschreibung verpflichtet.
(3) Wird Buresch Kommunikation in Garantiefällen in Anspruch genommen und festgestellt, daß kein Garantieanspruch besteht, erteilt der Kunde automatisch den Auftrag zur Erstellung eines Kostenvoranschlages.
(4) Die Annahme von Geräten, die an Buresch Kommunikation unfrei übersandt werden, kann verweigert werden. Im Falle einer Annahme behält sich Buresch Kommunikation vor, die Kosten der unfreien Versendung dem Kunden in Rechnung zu stellen.
§ 3 Kostenvoranschlag
(1) Die Erstellung eines Kostenvoranschlags ist entsprechend der im Zeitpunkt des Eingangs der Serviceanzeige bei Buresch Kommunikation gültigen Preisliste zu vergüten.
(2) Der Kostenvoranschlag stellt ein Angebot zum Abschluss eines Reparaturvertrags entsprechend der im Kostenvoranschlag bezeichneten Leistungen dar. Dieses Angebot kann durch den Kunden durch schriftliche Bestätigung des Kostenvoranschlags innerhalb von 20 Tagen ( nach Eingang bei Buresch Kommunikation), gerechnet ab dem Datum des Kostenvoranschlags, angenommen werden.
(3) Der Kostenvoranschlag stellt lediglich eine fachmännische Berechnung der voraussichtlichen Kosten dar. Buresch Kommunikation übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit des Kostenvoranschlags. Ergibt sich bei der Reparatur, das diese nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags ausführbar ist, so kann der Kunde den Vertrag aus diesem Grund kündigen. Im Falle der Kündigung kann Buresch Kommunikation einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen. Ist eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags zu erwarten, so wird Buresch Kommunikation den Kunden davon unterrichten.
(4) Buresch Kommunikation weist darauf hin, das im Rahmen der Erstellung eines Kostenvoranschlags bereits Eingriffe in das Gerät erforderlich sind.
(5) Geht der Kostenvoranschlag nicht innerhalb der in Abs. 2 genannten Frist ausgefüllt und unterschrieben bei Buresch Kommunikation ein, so wird das Gerät unrepariert auf Kosten des Kunden an diesen zurücksenden.
§ 4 Reparaturpreis
Für die Berechnung der Reparatur werden der erforderliche Zeitaufwand und die zur Reparatur benötigten Ersatzteile zugrunde gelegt. Maßgeblich für die Berechnung ist die bei Erstellung des Kostenvoranschlags gültige Preisliste. Für Ersatzteile gelten die im Zeitpunkt der Erstellung des Kostenvoranschlags gültigen Ersatzteilpreise. Die Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 5 Versand
(1) Der Versand erfolgt unfrei. Alle Sendungen sind mit üblicher Verpackung versehen und durch den Buresch Kommunikation mit einer Transportversicherung frei Anschrift des Kunden versichert. Die Wahl der Versandart bleibt Buresch Kommunikation nach billigem Ermessen überlassen, sofern besondere Vereinbarungen nicht getroffen werden.
(2 Die Versendung durch den Kunden an Buresch Kommunikation und die Versendung von Buresch Kommunikation an den Kunden erfolgt auf Gefahr des Kunden.
§ 6 Zahlungsbedingungen
(1) Die Zahlungen erfolgen per Nachnahme bar oder nach Wahl von Buresch Kommunikation gegen Rechnung oder Verrechnungsscheck.
(2 Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist Buresch Kommunikation berechtigt, ohne Mahnung ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 5% und ab Verzug in Höhe von 5% über dem Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern, mindestens jedoch in Höhe von 8%. Dem Käufer bleibt vorbehalten, nachzuweisen, daß ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger entstanden ist. In dem Fall sind jedenfalls die gesetzlichen Zinsen zu zahlen. Darüber hinausgehende Rechte bleiben unberührt.
(3) Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug oder haben sich seine Vermögensverhältnisse nach Vertragsabschluß wesentlich verschlechtert, werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten gegenüber Buresch Kommunikation sofort fällig. Buresch Kommunikation ist dann berechtigt, ausstehende Reparaturen, Erstellung von Kostenvoranschlägen und Lieferungen nur gegen Sicherheitsleistung oder Vorkasse auszuführen.
§ 7 Pfandrecht Buresch Kommunikation und unterlassene Abholung
(1) Buresch Kommunikation steht wegen der auftragsgemäß erbrachten Leistungen sowie wegen sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ein Pfandrecht an Geräten zu, die im Rahmen des Auftrags in den Besitz von Buresch Kommunikation gelangt sind. Löst der Kunde das ihm per Nachnahme übersandte Gerät nicht ein, nimmt dieses nicht ab oder kann dieses ihm nicht zugestellt werden, so wird Buresch Kommunikation den Kunden schriftlich auffordern, das Gerät innerhalb eines Monats bei ihm abzuholen oder nach Wahl des Kunden nochmals kostenpflichtig an ihn zu übersenden. Holt der Kunde nach dieser Aufforderung das Gerät nicht binnen eines Monats ab oder führt auch der zweite Zustellungsversuch nicht zu einem Erfolg, so wird Buresch Kommunikation den Verkauf des Geräts dem Kunden androhen und dabei den Geldbetrag bezeichnen, wegen dem der Verkauf stattfinden soll.
(2) Nach Ablauf eines Monats nach der Androhung ist Buresch Kommunikation zu einer Verwertung berechtigt. Buresch Kommunikation ist auch berechtigt, das Gerät im Wege des freihändigen Verkaufs zu veräußern.
(3) Das Recht zum freihändigen Verkauf besteht auch dann, wenn die entsprechend diesem Paragraphen von Buresch Kommunikation zu machenden Mitteilungen dem Kunden an die in der Serviceanzeige enthaltenen Adresse nicht zugestellt werden können und der Kunde entgegen §11 den Servicepartner über eine Veränderung seiner Adresse nicht informiert hat.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
(1) Buresch Kommunikation gewährleistet für 6 Monate nach Durchführung der Reparatur die Mangelfreiheit der Reparatur. Sollten in dieser Zeit von Buresch Kommunikation durch die Reparatur zu vertretende Mängel auftreten, so ist der Kunde berechtigt, die Beseitigung des Mangels zu verlangen. Kann die Nachbesserung innerhalb eines angemessenen Zeitraumes nicht erfolgreich durchgeführt werden, so steht dem Kunden das Recht zur Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu.
(2) Kommt Buresch Kommunikation mit der Mangelbeseitigung in Verzug, so ist der Kunde zu einer Ersatzvornahme nur berechtigt, wenn er Buresch Kommunikation eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung einräumt.
(3) Buresch Kommunikation übernimmt generell keine Haftung für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, die im Zusammenhang mit den durch Buresch Kommunikation erbrachten Leistungen stehen. Dies gilt nicht, soweit der Schaden durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen von Buresch Kommunikation oder seiner Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde, auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht oder auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist. Hinsichtlich zugesicherter Eigenschaften wird von Buresch Kommunikation nur für solche Schäden gehaftet, die von der Zusicherung umfasst sind. Buresch Kommunikation übernimmt insbesondere keine Haftung für jegliche Schäden infolge von Datenverlusten bei Durchführung der Reparatur.
§ 9 Rücktritt vom Vertrag
(1) Buresch Kommunikation ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bei von Buresch Kommunikation nicht zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung, zum Beispiel bei fehlendem Wareneingang, höherer Gewalt, Streik, Naturkatastrophen etc., bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, bei falschen Angaben des Kunden zur Kreditwürdigkeit, bei objektiv fehlender Kreditwürdigkeit oder bei nicht vorhersehbaren und durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindenden Hindernissen. Buresch Kommunikation verpflichtet sich, im Falle des Rücktritts wegen der Nichtverfügbarkeit der Leistung, unverzüglich den Kunden über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen des Kunden zu erstatten.
(2) Bei teilweiser oder zeitlicher Unmöglichkeit kann der Vertrag in beidseitigem Einvernehmen den veränderten Bedingungen angepasst werden.
§ 10 Übertragbarkeit, Aufrechnung
(1) Buresch Kommunikation ist berechtigt, die Ansprüche und Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden an Dritte zu übertragen, soweit der Vertragszweck hierdurch nicht gefährdet wird.
(2) Der Kunde kann die ihm zustehenden Ansprüche nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Buresch Kommunikation an Dritte abtreten, soweit es sich nicht um eine Geldforderung handelt.
(3) Gegenansprüche von Buresch Kommunikation kann der Kunde nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
(4) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüchen gegen Buresch Kommunikation nur geltend machen, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurden.
§ 11 Änderung der Adresse des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Änderungen der Anschrift Buresch Kommunikation unverzüglich mitzuteilen.
§ 12 Gerichtsstand, anwendbares Recht
(1) Alleiniger Gerichtsstand ist - soweit der Kunde Kaufmann im Sinne von §38 Abs.1 ZPO ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört – Bernburg.
(2) Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.
Stand: Januar 2011